Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

1. Die folgenden AllgemeinenGeschäftsbedingungen („AGB“) regeln sämtliche von der Lenzen EngineeringSolutions GmbH („LES Solar“) geschlossenen Verträge über den Verkauf, die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Produkten, Komponenten undAnlagen der LES Solar („Anlage“) sowie mit diesen in Zusammenhang stehende Leistungen. 

2. Die folgenden AGB gelten sowohl gegenüber Kunden, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind, also auch gegenüber Kunden, die Unternehmer gem. §14 BGB sind. 

3. Die folgenden AGB gelten auch im Falle dessen, dass sie nicht nochmals explizit vereinbart werden.

4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, LES Solar bestätigt ihre Geltung schriftlich.

§2 Angebot und Vertragsschluss

1. Auf der Website und in Info-Materialien dargestellte Angebote, Aktionen und Beispiele stellen jeweils keine verbindlichen Angebote dar, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

2. Die vom Kundenschriftlich unterzeichnete Bestellung stellt ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags und/oder ggf. Werk- oder Dienstvertrags mit der LES Solar für die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der jeweiligen Produkte dar. Vertragsgegenstand sind die in der Bestellung aufgeführte Produkte sowie Leistungen.

3. LES Solar kann innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eingang des Angebots dieses durch eine Auftragsbestätigung und/oder die Versendung der Rechnung an den Kunden annehmen.

4. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die im Angebot aufgeführten Produkte beim Kunden technisch realisierbar sind und die notwendige Netzverträglichkeit, welche durch den zuständigen Netzbetreiber zu prüfen ist, gegeben ist.  

5. Bei Nichtverfügbarkeit der im Angebot aufgeführten Produkte und Leistungen, hat LES Solar den Kunden hierüber zu informieren und ein Ersatzangebot zu unterbreiten. Kann ein solches Ersatzangebot beispielsweise aufgrund der Nichtverfügbarkeit alternativer Produkte nicht unterbreitet werden, ist den Parteien ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen und der Vertrag rückabzuwickeln. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunden ein Ersatzangebot nicht annimmt. 

6. Schließen LES Solar und der Kunde einen Vertrag elektronisch ab, so wird auch die weitere Kommunikation der beiden Parteien ausschließlich elektronisch durchgeführt. Jegliche Mitteilungen und Informationen, welche im Rahmen der Vertragsdurchführung zu übermitteln sind, werden dem Kunde an die E-Mail-Adresse zugesendet, die von ihm bei Vertragsschluss angegeben wurde.

§3 Rechte und Pflichten der LES Solar

1. LES Solar verpflichtet sich, die bestellten Produkte mangelfrei zu liefern und bestellte Leistungen fachgerecht auszuführen.  

2. Bezüglich der Installation von Photovoltaik-Anlagen („PV-Anlage“) bereit LES Solar die Netzanfrage vor, übermittelt diese an den zuständigen Netzbetreiber und übernimmt die Anmeldung und Fertigmeldung beim Netzbetreiber. Hierbei wird explizit darauf hingewiesen, dass im Normalfall nur der Netzbetreiber die Installation eines Zweirichtungszählers übernehmen darf und somit diese Leistung wie auch eventuelle Verzögerungen allein in der Verantwortung des Netzbetreibers liegen. Diese Leistung ist folglich nicht Gegenstand des Vertrags zwischen der LES Solar und dem Kunden.

3. Neuinstallationen, Umbauten und Erweiterungen von Zähler-/Verteilerschränken sowie Elektroinstallationen wie auch das Einrichten und Bereitstellen eines Internetanschlusses im Haus des Kunden sind nicht Gegenstand des Vertrags, außer diese Leistungen werden explizit durch den Kunden beauftragt und im Vertrag festgehalten. Sollten nachträglich zusätzliche Leistungen, Hilfsmittel und Materialien im Zuge dieser Maßnahmen oder aufgrund von Änderungswünschen des Kunden benötigt werden, behält sich LES Solar das Recht vor, diese zusätzlich in Rechnung zu stellen.

4. Sollten Gerüste und Hilfsmittel benötigt werden, die über die im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung enthaltene Gerüstpauschale hinaus gehen, so kann LES Solar diese zusätzlich in Rechnung stellen.

5. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden, welche zu einer Abweichung von der Bestellung führen, kann LES Solar als zusätzlich zu vergütende Produkte und Leistungen in Form eines Nachtragsangebots anbieten, sofern diese nicht gemäß 3.3 bereits in Rechnung gestellt werden.

6. Herstellerangaben zu bestellten oder gelieferten Produkten sind allein Sache des jeweiligen Herstellers und basieren in der Regel auf Idealbedingungen, welche in Versuchslaboren erzielt wurden. Diese Idealbedingungen sind aufgrund von Produktionsfaktoren beim Hersteller und individuellen Standortfaktoren beim Kunden in der Praxis nicht oder nur selten erreicht werden. So kann es sein, dass die Nennleistung einer PV-Anlage oder eines Moduls, welche sich aus den Datenblättern des jeweiligen Herstellers ergibt, höher oder niedriger ausfällt als in der Bestellung angegeben. Hieraus resultiert kein Mangel.

7. Aufgrund weltweit immer wieder auftretender Lieferprobleme kann die Lieferung eines bestimmten Fabrikats von Photovoltaik-Modulen („PV-Module“), Unterkonstruktionen oder anderer Komponenten nicht zugesichert werden. Die Lieferung eines alternativen Fabrikats berechtigt nur dann zum Vertragsrücktritt, wenn es hierbei nicht um ein Fabrikat eines anerkannten Herstellers mit gleichen oder sehr ähnlichen Qualitätsmerkmalen und vergleichbarer Garantie im Hinblick auf das ursprünglich bestellte Fabrikat handelt. 

8. LES Solar darf zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Subunternehmer einsetzten. Insofern in diesen AGB, der Bestellung oder Verträgen die LES Solar als Leistungserbringer genannt wird, umfasst dies auch von der LES Solar eingesetzte Subunternehmer.

9. LES Solar kann in Form eines Sonderkündigungsrechts vom Vertrag zurücktreten, falls die technischen und/oder rechtlichen Voraussetzungen für die Installation der Anlage nicht erfüllt sind und trotz Mitteilung an den Kunden nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen durch den Kunden fachgerecht erfüllt werden. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden entstehen hierdurch nicht.

§4 Rechte und Pflichten des Kunden

1. Der Kunden bestätigt, zum Zwecke der Angebotserstellung stets seine eigenen persönlichen Daten wie Name, Telefonnummer, E-Mail und/oder Adresse wahrheitsgemäß anzugeben. Die Namen und persönlichen Daten dürfen nur an LES Solar übermittelt werden, wenn der Kunde die rechtlichen Befugnisse hierfür hat (beispielsweise als gesetzlicher Vertreter oder im Falle von Firmen als Prokurist). Weiterhin bestätigt der Kunde, volljährig und geschäftsfähig zu sein, wobei LES Solar sich das Rechtvorbehält, im Zweifel Unterlagen zur Verifizierung anzufordern.

2. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, während der gesamten Vertragslaufzeit seine Erreichbarkeit sicherzustellen. Im Falle dessen, dass die Kommunikation online oder elektronisch durchgeführt wird, hat der Kunde die technologischen Voraussetzungen hierfür, insbesondere seine Erreichbarkeit per E-Mail, zu gewährleisten.

3. Besteht der Kunde darauf, die Kommunikation nicht online oder elektronisch, sondern in Papierform fortzusetzen, so ist dies nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand möglich. Insofern LES Solar nicht zu dieser Umstellung gem. gesetzlicher Vorgaben verpflichtet ist, hat der Kunde die hierdurch entstehenden Zusatzkosten zu zahlen.

4. Der Kunden kann in Form eines Sonderkündigungsrechts vom Vertrag zurücktreten, falls er diesen unter dem Vorbehalt einer Finanzierungszusage durch Dritte geschlossen hat, der Vorbehalt schriftlich festgehalten wurde und die Finanzierung durch Dritte nicht gewährt wird. Der Kunde erklärt sich in diesem Fall bereit, auf Verlangen der LES Solar einen Beleg der nicht gewährten Finanzierungsanfrage an die LES Solar zu übermitteln.

5. Der Kunde bestätigt, dass das Gebäude, in und/oder auf welchem die Anlage installiert werden sollen, in seinem Eigentum steht oder er die notwendigen Berechtigungen hat, um einen Vertrag hinsichtlich der Installation der Anlage in/auf diesem Gebäude zu schließen.

6. Der Kunde ist verantwortlich für die Eignung des betreffenden Gebäudes, insbesondere die Tragfähigkeit des betreffenden Dachs, für die Installation der Anlage. Sofern keine entsprechenden Belege wie Gutachten oder Bauunterlagen vorliegen, hat der Kunde die Prüfung der Tragfähigkeit und Standsicherheit durch entsprechendes Fachpersonal (Bauphysiker/Statiker) auf eigene Kosten vor dem Installationstermin der LES Solar durchzuführen.

7. Insofern ein Ziegeldach vorliegt, ist der Kunde verantwortlich für die Bereitstellung einer geeigneten Anzahl an Dach- und Firstziegeln, um bei der Installation ggf. beschädigte Ziegel zu ersetzen. Potenzielle Schadensersatzansprüche seitens des Kunden bleiben hiervon unberührt. Des Weiteren ist es Aufgabe des Kunden, eine Dimensionierung und Auslegung eines Schneefangs zu stellen, falls dies notwendig ist.  

8. LES Solar weist daraufhin, dass bestimmte baurechtliche und technische Vorschriften für die Installation einer Anlage deutschlandweit nicht einheitlich geregelt sind. Auch können Vorschriften Änderungen auf Bundesebene, Länderebene oder kommunaler Ebene unterliegen. LES Solar kann den Kunden daher nur auf potenzielle Genehmigungsvorbehalte aufmerksam machen. Die Überprüfung der aktuell geltenden Voraussetzungen für die Installation einer PV-Anlage und die Einholung potenziell erforderlicher Zustimmungen und Genehmigungen, insbesondere im Bereich des Denkmalschutzes, sind nicht Teil der Leistungen der LES Solar, sondern liegen in der Verantwortung des Kunden.

9. Der Kunde ist des Weiteren für die unentgeltliche Bereitstellung eines Zählerschranks, welcher die aktuellen Anforderungen gem. VDE/TAB erfüllt, verantwortlich, falls dies nicht Gegenstand der Beauftragung der LES Solar ist. Falls vorhanden, trägt der Kunde die Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit eines ggf. vorhandenen Blitzschutzes. Der Kunde stellt weiterhin sicher, dass ein Potentialausgleich vorhanden ist, falls dies nicht Gegenstand der Beauftragung ist. Insofern Ladeinfrastruktur als Bestandteil der Beauftragung installiert werden soll, hat der Kunde vor dem Installationstermine der Anlage eine 63A Absicherung am Hausanschlusskasten und eine 50A Zählervorsicherung auf eigene Kosten zu installieren bzw. installieren zu lassen.

10. Der Kunde stellt LES Solar eine stabile Internetverbindung und die erforderlichen Anschlüsse und Geräte bereit, um die Anlage mit dem Internet zu verbinden. Für eine störungsfreie Netzwerkverbindung hat der Kunde insbesondere ein Netzwerkkabel mit dem Router zu verbinden und bis zum Ort der Steuerungseinheit der Anlage zu verlegen bzw. verlegen zu lassen (in der Regel ist dies der Ort des String-Wechselrichters oder im Falle von Mikro-Wechselrichtern der Ort des Gateways; fragen Sie im Zweifel bei LES Solar nach), falls dies nicht Gegenstand der Beauftragung der LES Solar ist. Falls zum vereinbarten Installationstermin das Netzwerkkabel nicht verlegt ist, behält sich LES Solar das Recht vor, ein loses Netzwerkkabel ohne Kabelrohre oder Kabelkanäle zu verlegen. Aus dieser Leistung entsteht kein Anspruch auf spätere Verlegung von Kabelrohren oder Kabelkanälen durch LES Solar, es ist jedoch dem Kunden freigestellt, Kabelrohren oderKabelkanälen selbst nach dem Installationstermin nachzurüsten bzw. nachrüsten zu lassen.

11. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einspeisung des Solarstroms. LES Solar macht hierbei darauf aufmerksam, dass der zuständige Netzbetreiber in seltenen Einzelfällen den Anschluss oder die Installation der Anlage aus von LES Solar nicht zu vertretenen Umständen verweigern kann. Im Falle einer Einspeisung trägt der Kunde die Verantwortung für die Einhaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in seiner aktuell gültigen Fassung ("EEG") sowie für die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorgaben, aus welchen sich für den Anlagenbetreiber Verpflichtungen hinsichtlich der Einspeisung sowie dem Erhalt der Vergütung ergeben (beispielsweise die Meldung an die Bundesnetzagentur). 

12. Falls erforderlich, stellt der Kunden einen Funkrundsteuerempfänger und/oder ggf. weitere durch neue gesetzliche Vorgaben benötigte Komponenten. LES Solar koordiniert den erstmaligen Einbau der erforderlichen Messeinrichtung, falls dies Gegenstand der Beauftragung ist. 

13. Der Kunde erklärt sich bereit, anfallende Gebühren, Abgaben und Umlagen, welche zum Vertragsschluss und danach entstehen, auf eigene Kosten zu übernehmen.

14. Der Kunde stellt sicher, dass LES Solar oder von LES Solar beauftragte Dritte gemäß Terminabsprache ungehinderten Zugang zum Grundstück, Gebäudeteilen und Dachflächen erhalten. Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass Dachflächen sowie zu bearbeitende Bereiche wie Zähler-/Verteilerschränke frei zugänglich sind. Auch stellt der Kunde sicher, dass Nutzfahrzeuge, in besonderen Fällen auch Schwerlastfahrzeuge, Zufahrtswege zur Baustelle ungehindert passieren können.

15. Der Kunde stellt der LES Solar unentgeltlich ausreichend Lagerfläche, Arbeitsfläche sowie einen Strom- und Wasseranschluss am betreffenden Gebäude zur Verfügung, sodass fachgerechtes Arbeiten und Lagern möglich sind.

16. Insofern keine abweichende Vereinbarung zwischen LES Solar und dem Kunden schriftlich festgehalten wurde, sind die unter 4.6 bis 4.15 aufgeführten Pflichten vom Kunden auf eigene Kosten zu erfüllen. Sie sind notwendige Voraussetzung für die Installation der Anlage. Verletzt der Kunde die aufgeführten Pflichten auf schuldhafte Weise, so kann sich LES Solar dadurch entstandene Schäden und Mehraufwendungen durch den Kunden ersetzen lassen. Es obliegt dem Kunde hierbei, einen Nachweis über eine geringere Schadenshöhe vorzulegen. 

17. Alle von LES Solar angefertigten Dokumente, ob in elektronischer oder schriftlicher Form, sind LES Solar als Urheber zuzuordnen und dürfen somit nicht durch den Kunden verwertet, vervielfältigt oder mit Dritten geteilt werden, es sei denn, es liegt eine explizite schriftliche Zustimmung durch LES Solar vor. Auf Anfrage der LES Solar sind alle von der LES Solar angefertigten Dokumente und Kopien, ob elektronisch oder schriftlich, an LES Solar zurückzugeben.

18. Der Kunden wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Nutzung der Hardware und Software nur gem. Herstellerkonditionen, Anleitungen und Handbücher gestattet ist.

§5 Zahlungsbedingungen und Preise

1. Ist der Kunde ein Verbraucher gem. §13 BGB, so verstehen sich alle Preise und Leistungen inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, wobei diese ggf. gesondert angegeben wird. Ist der Kunde ein Unternehmer gem. §14 BGB, so verstehen sich alle Preise und Leistungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei einer nach Vertragsschluss eintretenden Änderung der Umsatzsteuersätze durch den Gesetzgeber ist LES Solar verpflichtet, die sich hieraus ergebende Mehr- oder Minderbelastung an den Kunden weiterzugeben und den Kunden hierüber in Kenntnis zu setzen. Hieraus ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht. Auch bedarf es seitens des Kunden keiner Zustimmung.

2. Die im Angebot enthaltenen Preise gelten für vierzehn (14) Tage ab Angebotsdatum. Ansonsten gelten die Vertragsbedingungen der Bestellung und Auftragsbestätigung.

3. Falls nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich alle Preise als rein netto, das heißt ohne Abzüge. Des Weiteren verstehen sich alle Preise „ab Lager“, also inklusive handelsüblicher Verpackung und exklusive Lieferkosten, Versicherungskosten und weiterer anfallender Kosten, welche gesondert angegeben werden.  

4. Falls nicht anders schriftlich vereinbart, ist die durch den Kunden geschuldete Zahlung per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto gemäß folgender Fälligkeit zu überweisen:

LES Solar weist ausdrücklich darauf hin, dass der Wechsel des Stromzählers nicht Gegenstand der Leistungen der LES Solar ist, da dieser im Normalfall vom zuständigen Netzbetreiber übernommen wird.

5. Zusätzliche Leistungen, Produkte und Hilfsmittel, die nicht Gegenstand der Bestellung und Auftragsbestätigung sind, werden gesondert abgerechnet. Hierfür gelten die üblichen Konditionen der LES Solar, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird. 

6. Im Falle dessen, dass die Lieferzeit länger als vier (4) Monate ist und die Materialkosten und/oder Installationskosten bis zum geplanten Liefertermin aufgrund von lieferantenbedingten Preiserhöhungen um mehr als zehn Prozent (10%) steigen, behält sich LES Solar das Recht vor, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Vor der Weitergabe der Preiserhöhung an den Kunden ist LES Solar verpflichtet, die geplante Erhöhung dem Kunden gegenüber anzuzeigen. Der Kunde hat seinerseits das Recht, die Preiserhöhung abzulehnen und in Form eines Sonderkündigungsrechts vom Vertrag zurückzutreten. 

7. Ist der Kunde in Verzug, darf LES Solar etwaige hierdurch entstandene Kosten wie auch Zinsen gem. der rechtlichen Vorgaben zusätzlich in Rechnung stellen. Des Weiteren begründet ein Verzug oder Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit des Kunden die sofortige Fälligkeit aller offener Rechnungen der LES Solar.

§6 Lieferkonditionen

1. In der Bestellung genannte Liefer- und Installationstermine („Liefertermine“) sind -aufgrund der Abhängigkeit von externen Faktoren wie Wetterbedingungen- als voraussichtliche Liefertermine zu verstehen und somit unverbindlich. 

2. Liefertermin und -fristen sind nur in Schriftform gültig. Falls der Kunde und LES Solar normalerweise per E-Mail kommunizieren, ist E-Mail zur gültigen Kommunikation von Lieferterminen und -fristen ausreichend. Schriftlich bestätigte Liefertermine gelten seitens LES Solar als eingehalten, sobald die Ware das Lager der LES Solar bis zum Ablauf der Lieferfrist verlässt. 

3. Voraussetzung für den Beginn einer von LES Solar schriftlich angegebene Lieferfrist ist die rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden durch den Kunden. Hierzu gehört insbesondere das rechtzeitige Einholen aller rechtlicher Genehmigungen, das erfolgreiche Prüfen der technischen Anforderungen und der rechtzeitige Eingang der Zahlung auf dem Konto der LES Solar.  

4. LES Solar darf Teillieferungen und Teilleistungen zu jeder Zeit durchführen, falls die Interessen des Kunden dadurch nicht auf unangemessene Weise beeinträchtigt werden. 

5. Für die Lieferung beauftragt LES Solar nach eigenem Ermessen entweder eine Spedition oder lässt die Lieferung durch beauftragte Mitarbeiter oder Subunternehmer durchführen. Insofern eine Lieferung von einer Spedition ausgeführt wird, erfolgt diese frei Bordsteinkante. Falls nicht anders schriftlich in der Bestellung oder Auftragsbestätigung festgehalten, trägt LES Solar die Kosten für die Lieferung ansich und mögliche Transportversicherungskosten. Ist der Kunde Verbraucher gem. § 13 BGB, so trägt LES Solar das Versandrisiko. 

6. Sobald die Ware an den Kunden übergeben wird, geht die Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs, auf diesen über. Sichtbare Schäden der Ware hat der Kunde während der Übergabe schriftlich zu protokollieren und idealerweise in Form eines Fotos festzuhalten. Insofern Schäden festgestellt wurden, sind diese unverzüglich LES Solar mitzuteilen. Des Weiteren hat der Kunde die Ware so zu lagern, dass diese gegen Diebstahl oder Beschädigung, insbesondere Vandalismus und Witterungseinflüsse, geschützt ist. 

7. Wird der Versand oder die Übergabe der Ware durch einen vom Kunden verschuldeten Umstand verzögert (Annahmeverzug) oder sogar unmöglich gemacht, so geht die Gefahr an dem Tag auf den Kunden über, an dem LES Solar eine Mitteilung zur Versandbereitschaft an den Kunden absendet. Im Falle eines Annahmverzugs oder Unmöglichkeit der Lieferung behält LES Solar sich das Recht vor, hierdurch entstandene Schäden, Aufwendungen und zusätzliche Kosten ersetzt zu bekommen, wobei es dem Kunden obliegt, einen Nachweis für eine geringere Schadenshöhe vorzulegen. 

8. Wird LES Solar an der Erfüllung ihrer Lieferpflichten durch höhere Gewalt (bspw. Streik, Straßenblockade, Pandemie, Überflutung, Krieg, Handelskonflikte, Embargos, etc.) gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in zumutbarem Umfang. Dies gilt auch, wenn Umstände der höheren Gewalt bei in der Prozesskette vorgelagerten Lieferanten eintreten. Wird in Fällen der höheren Gewalt die Lieferung der Leistung gar unmöglich, so ist LES Solar von der Leistungspflicht entbunden. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber LES Solar entstehen hierdurch nicht. 

9. Führt LES Solar eine Lieferung im Rahmen eines verbindlichen Liefertermins verspätet aus und hat dies zu verschulden, so kann der Kunde, insofern er einen Verspätungsschaden erleidet, frühestens nach Verstreichen der von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens einundzwanzig (21) Tagen eine Verzugsentschädigung verlangen. Die Höhe der Verzugsentschädigung bemisst sich an dem vom Kunden nachzuweisenden, voraussehbaren Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, jedoch maximal 0,5% für jede volle Woche nach Verstreichen der Nachfrist und insgesamt maximal 2,5% des Kaufpreises des Bestandteils der Lieferung, der aufgrund der Verspätung nicht genutzt werden kann. Im Falle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz gilt die Einschränkung nur, insofern es sich um unvorhersehbare Schäden handelt.

§7 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen, welche sich aus dem Geschäftsverhältnis zwischen der LES Solar und dem Kunden ergeben, bleiben sämtliche durch LES Solar gelieferte und/oder installierte Produkte, Komponenten und sonstige Waren im Eigentum der LES Solar („LES Waren“). Insofern der Kunde vertragswidrig handelt und/oder Zahlungen nicht gem. der Fristen bezahlt, darf LES Solar von dem Vertrag zurücktreten und auf Basis des Eigentumsvorbehalts die Herausgabe der LES Waren verlangen.

2. Dem Kunden ist es untersagt, die Vorbehaltsware vor dem vollständigen Eigentumserwerb zu veräußern, an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde hat LES Solar unverzüglich in Schriftform zu informieren, sobald ein Antrag auf Insolvenz gestellt wurde, eine Zwangspfändung oder ein sonstiger Zugriff Dritter auf das Eigentum der LES Solar erfolgt. Des Weiteren hat der Kunde darauf hinzuweisen, dass sich die Vorbehaltsware im Eigentum der LES Solar befindet.

3. Im Falle dessen, dass der Kunde LES Waren verarbeitet, verändert oder mit fremden Sachen verbindet, die nicht Eigentum der LES Solar sind, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die dabei entstehende neue Sache. Hierbei gilt LES Solar als Hersteller und erwirbt das Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der LES Waren zur fremden Sache. Im Übrigen gilt für die neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

4. Befindet sich der Kunde in Verzug, insbesondere in Zahlungsverzug, ist der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von vierzehn (14) Tagen zur Herausgabe der Vorbehaltsware unter Ausschluss der Zurückbehaltungsrechte des Kunden verpflichtet. Besteht ein Miteigentum der LES Solar gem. 7.3, so ist der Kunde zur Herausgabe der Vorbehaltsware in Höhe der Miteigentumsanteile der LES Solar verpflichtet.

5. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, insofern seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt wurden. Eine Aufrechnung ist nur für die Forderungen des Kunden zulässig, welche rechtskräftig sind oder durch LES Solar schriftlich akzeptiert wurden.

§8 Abnahme

1. Nach der abgeschlossenen Installation und Inbetriebnahme durch LES Solar erfolgt die Abnahme, welche durch die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Kunden und einen Vertreter oder Subunternehmer der LES Solar abgeschlossen wird. Alternativ liegt eine Abnahme auch dann vor, wenn der Kunde die Anlage ohne Vorbehalte in Gebrauch genommen hat oder diese nicht innerhalb einer durch LES Solar gesetzten Frist per Unterschrift im Abnahmeprotokoll abnimmt.

2. Unwesentliche Mängel, welche den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Anlage nicht einschränken und auch keine Folgeschäden an bestehenden Installationen sowie Geräten des Kunden befürchten lassen, begründen keine Verweigerung der Abnahme durch den Kunden.

§9 Gewährleistung, Herstellergarantien und Haftung

1. Einige Hersteller der verwendeten Produkte und Komponenten geben eigene Produkt- und Leistungsgarantien aus. LES Solar weist diese Garantien beispielsweise auf der Website und in von LES Solar angefertigten Dokumenten aus, macht sie sich jedoch nicht zu eigen. Ansprüche des Kunden, welche sich aus den vom Hersteller gewährten Produkt- und Leistungsgarantien ergeben, richten sich gem. der Garantiebestimmungen an den Hersteller und müssen somit unmittelbar gegenüber diesem geltend gemacht werden. Je nach Hersteller und Produkt kann LES Solar hierbei unterstützen. Aus von LES Solar selbst angefertigten Dokumenten, Berechnungen, Zeichnungen und Analysen resultieren keine Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantien.

2. Herstellungsbedingte Abweichungen der Komponenten, insbesondere Abweichungen der Modul-Farbe in Folge des Produktionsprozesses, stellen keinen Mangel dar.

3. Ein Mangel liegt ebenfalls nicht vor, wenn LES Solar die Auslegung, Wahl der Materialien und/oder die Installationsumsetzung zum Zwecke der technischen Optimierung auch ohne vorherige Absprache mit dem Kunden ändert.

4. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein (1) Jahr. Die Rügepflicht ist gem. §377 HGB einzuhalten.

5. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei (2) Jahre. Der Kunde hat Mängel im Zuge der Lieferung, insbesondere eine unvollständige Lieferung, spätestens vierzehn (14) Tage nach dem Liefertermin unmittelbar gegenüber der LES Solar mitzuteilen. Alle weiteren Mängel muss der Kunde der LES Solar unverzüglich mitteilen, jedoch spätestens sieben (7) Tage nach der Entdeckung oder der erfolgten Abnahme. 

6. Liegt ein Mangel vor, wird LES Solar die Mängelbeseitigung zunächst in Form einer Nachbesserung durchführen. Ist die Nacherfüllung per Nachbesserung erfolglos, so nimmt LES Solar eine Ersatzlieferung vor. Sofern sich nicht aus der Art des Mangels, der Sache oder der Umstände etwas anderes ergibt, wird die Nacherfüllung mit dem erfolglosen zweiten (2.) Versuch als gescheitert oder unmöglich angesehen. Im Falle des Scheiterns der Nacherfüllung oder einer Verweigerung der Nacherfüllung durch die LES Solar, kann der Kunde einerseits Schadensersatzansprüche geltend machen und andererseits eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder den Vertragsrücktritt erklären. Eine Minderung des Kaufpreises, Aufschieben geschuldeter Zahlungen oder ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden bereits während der Nachbesserung und Ersatzlieferung ist nicht gestattet.

7. Sämtliche Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der LES Solar.

8. LES Solar haftet auch nicht für Schäden, welche im Rahmen der Ausübung unserer Vertragspflichten entstehen und nicht an der durch LES Solar gelieferten und installierten Ware. Insbesondere haftet LES Solar nicht für Schäden, die aus einem temporären Abschalten des Stroms resultieren können, Vermögensschäden, entgangene Erträge und Gewinne.

9. LES Solar weist in diesem Zusammenhang explizit darauf hin, dass eine durch LES Solar erstellte Wirtschaftlichkeits- und Ertragsanalyse lediglich eine unverbindliche Schätzung des Potentials darstellt, welche auf den Angaben des Kunden, Erfahrungswerten und einem vereinfachten Modell der tatsächlichen Bedingungen beim Kunden vor Ort basiert. In Anbetracht der langen Nutzungsdauer und vieler durch LES Solar nicht beeinflussbarer Rahmenbedingungen, insbesondere den stetigen gesetzlichen Änderungen und Strompreisfluktuationen, weist LES Solar des Weiteren darauf hin, dass die im Angebot enthaltenen Schätzungen der Wirtschaftlichkeit und Erträge lediglich als Orientierungshilfen dienen, jedoch keine Zusagen oder Garantien bzgl. der Wirtschaftlichkeit, Erträgen, Gewinnen, Autarkiegraden oder ähnlichen durch LES Solar berechneten Metriken darstellen. 

10. LES Solar weist ebenfalls darauf hin, dass die installierte Hardware sowie Software durch Hersteller im In- oder Ausland produziert und betrieben wird, auf welche LES Solar keinen Einfluss hat. Lieferketten und Software-Programmierung deutscher wie internationaler Hersteller sind weltweit verzweigt und somit abhängig von politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in verschiedensten Ländern. LES Solar haftet daher nicht für Schäden, die aufgrund von Handelskonflikten, Embargos oder sonstigen Ereignissen höherer Gewalt entstehen (bspw., wenn ein Hersteller aufgrund einer Pandemie oder eines Handelskonflikts ein benötigtes Ersatzteil nicht liefern kann oder die Software nicht mehr aktualisiert).

§10 Widerrufsrecht

1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um den Vertrag zu widerrufen, muss der Kunde der LES Solar eine Mitteilung per E-Mail an info@les-solar.com oder Post an Lenzen Engineering Solutions GmbH, Wagnerstraße 14, 52146 Würselen zukommen lassen. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Kunde die Widerrufs-Mitteilung bis zum Ablauf der Frist absendet. Folgend eine Mustererklärung, welche der Kunde zur Erklärung des Widerrufs verwenden kann (bitte Angaben in [] durch die Daten des Kunden ersetzen und darauf achten, dass diese Daten mit den gegenüber LES Solar im Vertrag angegeben Daten übereinstimmen): 

Lenzen Engineering Solutions GmbH
Wagnerstraße 14
52146 Würselen 

[Name des Kunden]
[Straße und Hausnummer des Kunden]
[PLZ und Ort des Kunden]

[Datum heute]  

Hiermit widerrufe ich den von mir am [Datum, zu welchem der Vertrag geschlossen wurde] geschlossenen Vertrag mit der Lenzen Engineering Solutions GmbH.
 

2. Im Falle des Widerrufs ist LES Solar verpflichtet, dem Kunden alle vom Kunden erhaltene Zahlungen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Tag des Eingangs des Widerrufs bei LES Solar zurückzuzahlen. Die Rückzahlung erfolgt ohne Berechnung eines Entgelts über dasselbe Zahlungsmittel, welches der Kunde seinerseits bei der Zahlung verwendet hat. LES Solar behält sich das Recht vor, die Rückzahlung bis zum Rückerhalt bereits gelieferter Ware zu verweigern. Bereits zum Kunden gelieferte Waren muss unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Tag des Eingangs des Widerrufs bei LES Solar an LES Solar zurückgegeben oder -gesendet werden. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Kunde die Ware fristgerecht absendet. Bereits gelieferte Ware, welche nicht als Paket durch den Kunden versendet werden kann, wird durch LES Solar, einen Subunternehmer oder eine Spedition beim Kunden abgeholt. Kosten für die Versendung von Waren trägt der Kunde, falls die Ware einen Warenwert von fünfzig (50) Euro nicht überschreitet. Ergibt die Prüfung der zurückerhaltenen Ware eine Beeinträchtigung der Beschaffenheit oder Funktionsweise, so kann LES Solar gegenüber dem Kunden eine Entschädigung für dadurch entstandene Wertverluste der Ware verlangen. Hierbei ist LES Solar dazu berechtigt, die bereits gelieferte Ware unmittelbar vor dem Versand oder der Abholung zu fotografieren oder dies vom Kunden zu fordern.  

3. Wurden während der Widerrufsfrist bereits Dienstleistungen für den Kunden erbracht, so hat LES Solar das Recht, eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen zu verlangen. Die Vergütung erfolgt gem. dem Verhältnis der erbrachten Leistungen zu den im Vertrag festgelegten Gesamtleistungen. 

4. Wurden die LES Waren individuell auf die Anforderungen und Spezifikationen des Kunden zugeschnitten, ggf. sogar nur hierfür hergestellt, so besteht das Widerrufsrecht nicht für diese Waren. Hierzu zählen insbesondere auch Solarmodule, deren Farbe von den üblichen Farben Schwarz und Blau abweicht.

5. Ein Widerrufsrecht gilt dann als erloschen, wenn der Vertrag vor der Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden von beiden Parteien in Gänze erfüllt wurde.

§11 Streitbelegung

1. Die Europäische Union (EU) stellt eine Online-Streitbeilegungs-Plattform bereit, über welche Verbraucher kostenlose Hilfe bzgl. Verbraucherbeschwerden erhalten können. Die Plattform-Website ist über den folgenden Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/  

2. LES Solar ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren gem. des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) verpflichtet.

§12 Datenschutz

Informationen über den Umgang der LES Solar mit personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzerklärung der LES Solar veröffentlicht. Diese kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.les-solar.com/datenschutz

§13 Schlussbestimmung

1. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Verträge zwischen dem Kunden und der LES Solar wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts angewendet. 

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Hauptsitz der LES Solar. LES Solar hat das Recht, den Gerichtsstand auch am Sitz der beklagten Partei in Anspruch zu nehmen.

3. Insofern einzelne Punkte dieser AGB und/oder des Vertrags unwirksam sind, bleibt die Wirksamkeit der restlichen Punkten der AGB und/oder des Vertrags hiervon unberührt.